Hausordnung

Im Interesse der Sicherheit und Ordnung stellen wir Ihnen die geltende Hausordnung vor. Die Hausordnung für den Aufenthalt in unseren Ferienhäusern legt die Pflichten der Personen fest, die das gemietete Ferienhaus nutzen.

  1. Die Anmietung des Ferienhauses umfasst gemäß vorheriger Vereinbarung einen Aufenthalt für bis zu 4 (vier) Personen.
  2. Jede zusätzliche Person kann nur nach Zustimmung des Vermieters und gegen eine zusätzliche Gebühr untergebracht werden.
  3. Bei Überschreitung der angegebenen Personenzahl ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Rückerstattung der zuvor gezahlten Beträge.
  4. Der Aufenthalt beginnt um 16:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr.
  5. Alle mit der Anmietung des Ferienhauses verbundenen Zahlungen sind am ersten Tag des Aufenthalts zu leisten.
  6. Im Falle einer Stornierung des reservierten Aufenthalts wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
  7. Wir übernehmen keine Verantwortung für Wertgegenstände, die im Ferienhaus zurückgelassen werden, oder für Schäden an Gegenständen, die Eigentum der Gäste sind. Die volle Verantwortung für persönliche Gegenstände im Ferienhaus trägt ausschließlich der Mieter.
  8. Beim Benutzen des Grills sind die Sicherheitsvorschriften zu beachten und das Grillen in ausreichendem Abstand zu den Holzwänden des Ferienhauses durchzuführen.
  9. Jegliche Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  10. Beim Verlassen des Ferienhauses ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sowie Fenster und Türen geschlossen sind.
  11. Die Klimaanlage darf nur bei geschlossenen Fenstern benutzt werden.
  12. Der Mieter haftet finanziell für Schäden, die während seines Aufenthalts entstehen.
  13. Während des Aufenthalts können die Gäste den kostenlosen Parkplatz nutzen (maximal 1 Auto pro Ferienhaus). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstahl.
  14. Nach vorheriger Absprache erklärt sich der Vermieter mit dem Aufenthalt kleiner Haustiere im Ferienhaus einverstanden.
  15. Im Ferienhaus gilt ein absolutes Rauchverbot.
  16. Müll und andere Abfälle sind entsprechend der Mülltrennung in den dafür vorgesehenen Behältern außerhalb des Ferienhauses zu entsorgen.
  17. Die Übergabe und Rückgabe des Ferienhauses erfolgt in Anwesenheit des Vermieters.
  18. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne Rückerstattung der vom Mieter getragenen Kosten.
  19. Die Hausordnung stellt gleichzeitig einen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag dar, der vom Mieter mit der Zahlung der Anzahlung akzeptiert wird. Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien zunächst zu einer gütlichen Einigung. Kommt keine Einigung zustande, werden alle Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages durch das zuständige Gericht entschieden.
  20. Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nur nach vorheriger Information des Vermieters möglich.
  21. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Anmeldung eine Kaution für eventuelle Schäden zu hinterlegen.  
  22. Jeder Verstoß gegen die Hausordnung kann in begründeten Fällen eine Geldstrafe nach sich ziehen.